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Vergleich GUV und PUV

Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherung
Gestaltung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt; keine Gestaltungsmöglichkeit Gestaltung nach Ihren individuellen Bedürfnissen; Versicherung nach Vertrag
Versicherungsschutz nur für Berufs- und Schulunfälle und auf direktem Weg zur und von der Arbeits- und Ausbildungsstätte Versicherungsschutz für alle Unfälle des täglichen Lebens, rund um die Uhr
Geltungsbereich: Bundesrepublik; „Ausstrahlung“ der Geltung auf andere Länder möglich Geltungsbereich: Weltweit – im Ausland mit besonderen Leistungen über die UnfallCard
Versichert sind Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Lehrverhältnis stehen, außerdem Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. Kindergärten), Schüler und Studenten Versichert werden können alle versicherbaren Personen, also praktisch jedermann
Versicherungsleistungen: Heilbehandlung, Berufshilfe, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente Leistungsarten: Invaliditätsleistungen, bei hohen Invaliditätsgraden bis zu 400% der Summe; Unfallrente, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld, ab 4. Tag doppelt, Tagegeld, Todesfallsumme, kosmetische Operationen, Bergungskosten
Geldleistungen bemessen sich nach dem Jahresarbeitsverdienst Leistung entsprechend frei vereinbarten Versicherungssummen
Im Todes- und Invaliditätsfall grundsätzlich Rentenzahlung Im Invaliditätsfall Kapitalzahlung sowie Unfallrente, im Todesfall immer Kapitalzahlung
Dynamisierung der Leistungen Dynamisierung der Versicherungssummen
Verletztenrente: Zahlung erst ab Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20% Invaliditätsleistung für jeden messbaren Invaliditätsgrad; bei einem Invaliditätsgrad ab 50% eine Unfallrente.
Nachuntersuchung und Leistungsneufestsetzung jederzeit möglich = keine sichere Rente Neubemessung längstens drei Jahre vom Unfalltag an (fünf Jahre in der Kinder-Unfallversicherung)
Leistungsverrechnung mit anderen Vorsorgeeinrichtungen = Abzüge möglich Leistungen unabhängig von anderen Vorsorgeeinrichtungen oder Schadenersatzleistungen = keine Abzüge
Behandlung nur durch Ärzte, die vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt sind Freie Arztwahl

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