Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte... >>> weiter
Als Einzel-Unfallversicherung bezeichnet man die Versicherungsform, bei der der Versicherungs- schutz auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche einer einzelnen Person... >>> weiter
Unfälle können jedem jederzeit passieren. Ganz plötzlich und ungewollt – im Straßenverkehr, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport. Und nichts ist schlimmer, als wenn zu allem Unglück auch noch finanzielle Sorgen kommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch nur am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und vom Arbeitsplatz nach Hause. Um ganz sicher zu gehen, brauchen Sie darum den zusätzlichen Schutz einer privaten Versicherung. Zumal die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens. Er begeleitet Sie 24 Stunden am Tag, auf der ganzen Welt. Damit Sie im Falle eines Falles vernünftig vorgesorgt haben und Ihrem Lebensstandard entsprechend versichert sind.
Unfallversicherungen finden sich in vielfältigen Formen und Ausprägungen wieder. Grundsätzlich ist zwischen der Unfallversicherung im Rahmen der Sozialversicherung und der Unfallversicherung im Rahmen der Individualversicherung zu unterscheiden.
Die Private Unfallversicherung steht im Mittelpunkt der nachstehenden Ausführungen. Ende 1994 belief sich die Anzahl der Versicherungsverträge auf 27,5 Millionen. Das Beitragsvolumen betrug ca. 4,4 Milliarden €.
Jährlich ereignen sich in Deutschland 3,5 Millionen Unfälle zu Hause und der Freizeit, 1,6 Millionen im Beruf, 950.000 in der Schule und 450.000 im Verkehr. Neben vorbeugenden Maßnahmen zur Unfallverhütung kommt daher der Absicherung des Unfallrisikos eine besondere Bedeutung zu.
Gestaltung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt; keine Gestaltungsmöglichkeit... >>> weiter
Die private Unfallversicherung kann als Einzel- oder Gruppen-Unfallversicherung vereinbart werden und beruht ausnahmslos auf einem privatrechtlichen Vertrag... >>> weiter