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Versicherungsformen

Einzel-Unfallversicherung

Als Einzel-Unfallversicherung bezeichnet man die Versicherungsform, bei der der Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche einer einzelnen Person zugeschnitten wird. Der Tarif für die Einzel-Unfallversicherung ist erstens nach den zwei Gefahrengruppen und zweitens nach den angebotenen Versicherungsleistungen eingeteilt.

Zusätzlich kann die Familienvorsorge vereinbart werden, wonach bei Heirat des VN der Ehepartner drei Monate lang beitragsfrei mit den im Versicherungsschein genannten Summen mitversichert ist. Die beitragsfreie Versicherung verlängert sich um drei weitere Monate, wenn der Ehegatte innerhalb der ersten drei Monate in den Vertrag eingeschlossen wird.

Standard-Unfallversicherung

Im Gegensatz zur Einzel-Unfallversicherung sind feste Summenkombinationen im Zusammenhang mit den Leistungsarten (Pakete) und feste Beiträge vorgesehen, um den Vertragsabschluß zu vereinfachen. In der Regel wird ein Einheitsbeitrag erhoben und keine Unterteilung in Gefahrengruppen vorgenommen.

Kinder-Unfallversicherung

Eine Kinder-Unfallversicherung kann für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, bei manchen VR bis zum 16. Lebensjahr, nach einem entsprechenden Tarif abgeschlossen werden. VN ist gewöhnlich ein Elternteil.

Die VR bieten Standardkombinationen an, wobei die VS für den Todesfall auf 5.000 € festgesetzt ist. Die Kinder-Unfallversicherung kann aber auch als Einzel-Unfallversicherung vereinbart werden.

Beispiel für eine Kinder-Unfallversicherung:
Invaliditätskapital (mit Mehrleistung) 90.000 €
Todesfall-Kapital 5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld 25 €
Genesungsgeld 25 €
Familien-Unfallversicherung

In der Familien-Unfallversicherung werden die Familienmitglieder in einem Versicherungsschein versichert. Üblicherweise sehen die Tarife feste Summenkombinationen mit einem einheitlichen Beitrag jeweils für Partner und Partnerin, Einzelpersonen und Kinder vor, die dann zur Familien-Unfallversicherung zusammengestellt werden

Beispiel:
Ehepaar mit einem Kind
  Invaliditätskapital Todesfallkapital Krankenhaustagegeld Genesungsgeld
Partner und Partnerin je 150.000 € 14.000 € 40 € 40 €
Kind 150.000 € 5.000 € 30 € 30 €
Senioren-Unfallversicherung

Diese für Personen ab Alter 66 angebotene Versicherungsform bietet ebenfalls feste Summenkombinationen und Beiträge für Partner und Partnerin oder Einzelpersonen.

Beispiel:
Partner und Partnerin
(Höchstversicherungssummen nach dem Tarif eines Versicherers)
Invaliditätskapital je 60.000 €
Todesfall-Kapital je 5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld
mit Genesungsgeld
je 15 €

Das Höchsteintrittsalter beträgt 74 Jahre. Über das 75. Lebensjahr hinaus kann die Versicherung zu den vereinbarten Beiträgen und Bedingungen nicht fortgeführt werde.

Unfallversicherung mit Prämienrückerstattung (UPR)

Bei dieser Versicherungsform werden die eingezahlten Beiträge (Prämien), jedoch ohne die Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlung und ohne Versicherungssteuer, zurückerstattet, gleichgültig, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht.

Folgende Vereinbarungen zur Prämienrückerstattung können unterschieden werden:

Die Prämie wird zunächst auf der Grundlage einer Einzel-Unfallversicherung berechnet und dann mit einem Faktor vervielfacht, der sich nach dem Alter des Versicherten und der vorgesehenen Vertragsdauer bestimmt.

Der Anspruch auf Prämienrückgewähr kann in eine prämienfreie Kapitalversicherung umgewandelt und auch beliehen werden. Die Versicherungsform ist ferner mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Ein Vergleich mit der Kapital-Lebensversicherung, die eine Verbindung aus Versicherungs- und Sparvorgang darstellt, liegt nahe.

Das VAG sieht vor, dass für den Betrieb der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ein Verantwortlicher Aktuar zu bestellen ist, der die im VAG vorgesehenen Aufgaben eines Aktuars für diese Versicherungsform wahrzunehmen hat.

Gruppen-Unfallversicherung

Gruppenverträge sind Verträge, in denen durch einen VN und einen Versicherungsschein mehrere Personen versichert sind. Rechtsgrundlage des Vertrages sind die AUB 94 und die Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung.

Ein Gruppenvertrag kann abgeschlossen werden

Man unterscheidet:

Dynamische Unfallversicherung

Damit die Unfallversicherung der allgemeinen Einkommenssteigerung, die ein zunehmendes Anspruchsniveau und damit eine Veränderung des Vorsorgebedarfs bewirkt, stets angepasst ist, kann eine regelmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie vereinbart werden.

Man unterscheidet drei Anpassungsmodelle:

  1. Erhöhung der Versicherungssummen um den prozentualen Steigerungssatz, um den der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten steigt,
  2. Erhöhung der Versicherungssummen um einen gleich bleibenden Prozentsatz der Grundsummen,
  3. Erhöhung der erreichten Versicherungssummen um einen gleich bleibenden Prozentsatz.

VR und VN können die nächstfällige oder alle weiteren Erhöhungen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres widerrufen. Der VR ist durch sein Widerrufsrecht davor geschützt, dass die Versicherungssummen über seine Kapazität (Zahlungsfähigkeit) hinauswachsen können.

Sonstige Versicherungsformen
Freizeit-Unfallversicherung

Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird von dem Prinzip des umfassenden Schutzes rund um die Uhr und auf der ganzen Erde insoweit abgewichen, als die Versicherung nur Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte umfasst. Man spricht daher auch von einer Ausschnittsversicherung.

Strahlen-Unfallversicherung

Auch die Strahlen-Unfallversicherung ist eine Ausschnittsversicherung, da sie einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Unfallwagnis deckt, der nach den AUB 94 nicht versichert ist, nämlich die Strahleneinwirkung von außen und die Inkorporation (Aufnahme) strahlender Stoffe. Die Versicherung ist für solche Personen gedacht, die beruflich mit strahlenerzeugenden Geräten oder Stoffen in Berührung kommen.

Luftfahrt-Unfallversicherung

Die AUB 94 schließen bestimmte Unfälle des versicherten im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen vom Versicherungsschutz aus. Diese Unfälle sind Gegenstand der Luftfahrt-Unfallversicherung.

Folgende Versicherungsarten können unterschieden werden:

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