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Krankenversicherung Dieser Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz, der die finanziellen Folgen von Krankheiten, aber auch Leistungen für zahnärztliche Behandlung, Hilfsmittel und dergleichen deckt. Versicherungsbedarf besteht ferner für die Deckung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder für die Deckung zusätzlicher Kosten eines Krankenhausaufenthaltes (z.B. Vertretung) und für das Pflegefallrisiko (SGB V §§6 und §§7).
1)Beamte erhalten eine Beihilfe ihres Dienstherrn zu den entstandenen Kosten der Krankheit usw.. Dieser Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz, der die verbleibende Differenz an den Krankheitskosten und Pflegekosten deckt. Fortfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen KrankenversicherungJahresarbeitsentgeltgrenzeFür Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 € im Monat (49.950 € jährlich). Die Beitragsbemessungsgrenze - also bis zu der Beitrag gezahlt wird - liegt bei monatlich 3.750 € im Monat (45.000 € jährlich). Die Berechnungsgrundlage - 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für das Kalenderjahr - kann nicht mehr 100% angewendet werden, siehe Tabelle.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Bei rückwirkender Erhöhung des Entgelts endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. |
Krankenzusatzversicherung Für folgende Personengruppen besteht Versicherungspflicht:
Für diesen Personenkreis bietet die PKV ergänzende Versicherungsschutzangebote.
JahresarbeitsentgeltDie folgende Tabelle zeigt, welche Bezüge bei der Berechnung des Jahresarbeitsengelts, das für den Fortfall der Versicherungspflicht maßgebend ist, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden:
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Aufgrund der Gesundheitsreform finden Leistungseinschränkungen statt. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, sich über ergänzende Krankenversicherungen zu informieren... >>> weiter
Der Wunsch nach Gesundheit ist seit jeher eines der primären Bedürfnisse der Menschheit. Trotz aller medizinischen Fortschritte können Erkrankungen nicht verhindert werden... >>> weiter
Rechtsquellen für die private Krankenversicherung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen... >>> weiter