Für den Käufer als auch für Hersteller/Lieferant/Montagefirma von Maschinen und Anlagen können durch Montagefehler enorme finanzielle Verluste eintreten. Zum einen durch das bei einem bestehende Bestellerrisiko des Käufers. Zum anderen, trägt bei einem Werkvertrag der Hersteller die Gefahr des zufälligen Unterganges bis zum Übergabezeitpunkt. Über eine Montageversicherung können Sie sich von der Abladung des Montagegutes bis zur bis zur endgültigen Übergabe/Abnahme absichern.
Im Rahmen der Montageversicherung können versichert werden:
Da die Montageversicherung stets subsidiär wirkt, treffen im Schadenfall zuerst Spezialversicherungen, wie z.B. Haftpflicht-, Sturm-, Transport- oder Feuerversicherung des Versicherungsnehmers bzw. der Mitversicherten mögliche Ersatzpflichten.
Die unvorgesehen versicherten Schäden können insbesondere auftreten durch:
Der Versicherungsschutz der Montageversicherung erstreckt sich auf alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung).
Neben dem Besteller/Versicherungsnehmer sind auch sämtliche beteiligten Unternehmen mitversichert, wenn die Versicherungssumme deren Lieferungen und Leistungen beinhaltet.
Die Montageversicherung kennt Rahmen- und Generalverträge sowie Einzel- und Jahresumsatzverträge. Im Allgemeinen entspricht die Versicherungssumme für das Montageobjekt dem Kontraktpreis.
Machen Sie die Risiken zu einer kalkulierbaren Größe in Form eines festen Versicherungsbeitrages. Sorgen Sie vor mit einer Montage-Versicherung vor.