In der Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung) werden
gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und Sturm versichert, soweit dies vereinbart ist.
Zur Abrundung des Geschäftsversicherungsschutzes kann insbesondere noch eine
in Frage kommen.
Eine private Absicherung ist selbstverständlich auch möglich. Versichert ist der gesamte Hausrat. Hausrat ist ein Sachbegriff, d.h., unter diesem Begriff werden verschiedene Sachen zusammengefaßt, ohne daß sie im Versicherungsvertrag einzeln benannt werden müssen.
Zum Hausrat gehören nach den Versichrungsbedingungen
eines Haushaltes.
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