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Einordnung der Haftpflichtversicherung

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die er Dritten in seiner versicherten Eigenschaft, z.B. als Privatperson, zugefügt hat.

Schadenersatzansprüche können durch verschiedene Anlässe begründet sein. Im Kapitel Haftpflichtrecht wurde schon aufgezeigt:

Die Haftpflichtversicherung dient damit

Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Haftpflichtversicherung eine Passivenversicherung, weil sie den Versicherungsnehmer davor schützt, dass ihm durch den Schadenersatzanspruch des Geschädigten Verbindlichkeiten (Passiven) erwachsen.

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