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Die Haftpflichtversicherung ist ein verhältnismäßig junger Versicherungszweig. Die erste praktische Bedeutung der deutschen Haftpflichtversicherung hat das Reisehaftpflichtgesetz von 1871 ausgelöst, das 1978 durch das Haftpflichtgesetz ersetzt wurde.
Mit der Entwicklung von Industrie und Verkehr (Eisenbahn) waren massiv neue Risiken aufgetreten, die ein übersichtliches und durchsetzbares Haftpflichtrecht erforderlich machten. Gleichzeitig entstand aber auch das Bedürfnis, sich gegen die Folgen dieser Haftpflicht zu sichern. Die sprunghafte Technisierung in diesem Jahrhundert – insbesondere im Straßenverkehr – hat die Haftpflichtversicherung weiter stark expandieren lassen.
In Zukunft werden voraussichtlich noch höhere Deckungssummen nachgefragt, weil
1994 betrugen die Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ca. 10 Mrd., das sind ca. 11% der Gesamtbeitragseinnahmen der Schaden- und Unfallversicherung. Die Schadenquote, d.h. das Verhältnis von Schadenaufwand zu Beitragseinnahmen, liegt z.Z. bei nur ca. 77%. Problemsparten sind die Umwelt-, Produkt- und Arzthaftpflicht, da hier die Großschäden nach Zahl und Aufwand deutlich gestiegen sind.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Haftpflichtversicherung ist vor allem durch folgende Aspekte gekennzeichnet:
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die er Dritten in seiner versicherten... >>> weiter
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen im BGB befinden sich spezielle Regelungen im VVG... >>> weiter